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MetaMask und Ledger Wallets in der EU bald verboten?

Von Mister Coinlover-März 28, 2022

Die EU stimmt ein weiteres Mal über das Schicksal von Kryptowährungen in Europa ab. Diesmal geht es um ein hartes Durchgreifen gegen private Wallets. Die Abstimmung im ECON-Ausschuss findet diesen Donnerstag statt und laut Patrick Hansen enthält der Entwurf einige besorgniserregende Inhalte.

Kommt nun nach dem fehlgeschlagenen Bitcoin-Verbot innerhalb der EU der nächste Schlag gegen Krypto? Hier und jetzt erfährst du, was Sache ist.

Hartes Durchgreifen gegen private Krypto-Transaktionen in der EU

Laut einem Twitter-Thread von Patrick Hansen, Leiter für Wachstum und Strategie beim dezentralen Finanz-Startup Unstoppable Finance, ist das Europäische Parlament auf dem besten Weg, über die Aufnahme von nicht gehosteten Wallets wie Ledger oder Metamask in das Anti-Geldwäsche-Paket (AML) als Teil der Geldtransferverordnung (TFR) abzustimmen. Herr Hansen befürchtet sogar, dass die Europäische Kommission Transaktionen mit privaten Wallets am Ende ganz verbieten könnte.

Es handelt sich um die EU-Umsetzung der so genannten FATF-Regel für den Reiseverkehr, die im Wesentlichen besagt, dass Krypto-Dienstleister (Börsen, Verwahrer usw.) persönliche Informationen ihrer Kunden für Transaktionen untereinander weitergeben müssen.

Das EU-Parlament berät derzeit über diesen Vorschlag und ändert ihn ab. Laut Herrn Hansen enthielt der letzte Kompromissentwurf vor der Abstimmung am kommenden Donnerstag einige absolut bedenkliche Punkte. Insgesamt soll der Änderungsvorschlag 3 solcher sogenannten “Red Flags” enthalten. Welche das sind, erkläre ich hier und jetzt.

1. 🚩 –  Unzumutbare Auflagen für Krypto-Dienstleister

Anders als der ursprüngliche Vorschlag, der nur die Erhebung (nicht die Überprüfung) personenbezogener Daten bei Überweisungen von oder an eine nicht gehostete Geldbörse vorsah, verlangt der Entwurf nun die “Überprüfung der Richtigkeit der Informationen über den Auftraggeber oder den Begünstigten hinter der nicht gehosteten Wallet”.

Laut Herrn Hansen wird allerdings nicht erläutert, wie genau ein Krypto-Dienstleister in der Lage sein sollte, eine nicht gehostete Wallet zu verifizieren. Eine nicht gehostete Wallet ist in diesem Zusammenhang jede Art von privat verwalteter Wallet. Das umfasst vor allem MetaMask und Ledger Wallets von privaten Nutzern.


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Die Folge davon könnte sein, dass die meisten Krypto-Unternehmen nicht mehr in der Lage oder willens sein werden, mit nicht gehosteten Wallets zu arbeiten. Denn anders wären sie nicht mehr in der Lage, die Vorschriften einzuhalten.

2. 🚩 – Beschneidung der Privatsphäre

Für jeden Krypto-Transfer von einer nicht gehosteten Wallet über 1.000€ sind die Unternehmen verpflichtet, die “zuständigen AML-Behörden” zu informieren. Das gilt für alle Transaktionen, selbst wenn es keine Anzeichen oder ein berechtigter Verdacht auf Geldwäsche gibt.

Hinzu kommt, dass für die Weitergabe von Informationen bei privaten Überweisungen von Kryptowährungen der Entwurf keine Mindestschwelle für Krypto-Transfers festlegt. Das bedeutet, dass theoretisch jede einzelne noch so kleine Transaktion zwischen Krypto-Dienstleistern und privaten Wallets von der Weitergabe persönlicher Daten begleitet werden könnte.

Nicht zu unrecht bezeichnet Herr Hansen dies als einen absoluten Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre.

3. 🚩 – Gefahr eines vollständigen Verbots privater Wallets

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung wird die EU-Kommission prüfen, ob “zusätzliche spezifische Maßnahmen erforderlich sind, um die mit Überweisungen von oder an nicht gehostete Geldbörsen verbundenen Risiken zu mindern, einschließlich der Einführung möglicher Beschränkungen”.

Das bedeutet, dass die EU-Kommission Transaktionen von/zu nicht gehosteten Wallets gänzlich verbieten könnte.

Allzu abwegig ist dies tatsächlich nicht, denn nichts anderes wurde bereits in einem früheren Entwurf von einigen Abgeordneten vorgeschlagen.

Vorschlag wird aller Wahrscheinlichkeit durchgewunken

Laut Herrn Hansen wird all das zu einem System führen, das dem heutigen SWIFT-System sehr ähnlich ist. Jede Überweisung von Kryptowährungen, die nicht zwischen zwei privaten Wallets stattfindet, soll von einer Übertragung persönlicher Daten begleitet werden.

Anders als beim versuchten POW-Verbot in der MiCA-Verordnung sind sich die Mitgliedstaaten diesmal in diesen Fragen mit dem EU-Parlament scheinbar einig. Der Schritt, gegen anonyme Transaktionen vorzugehen, genießt breite Unterstützung unter den Gesetzgebern, was alles andere als überraschend ist.

Der Versuch, alle Transaktionen von Kryptowährungen zunehmend zu entanonymisieren, wird von Ernest Urtasun, einem spanischen ökosozialistischen Politiker und Assita Kanko, einer belgischen Journalistin und Menschenrechtsaktivistin, welche die Neue Flämische Allianz vertritt, angeführt.

Erwähnenswert ist, dass dies nicht die endgültigen Regeln sind. Nach der Abstimmung am Donnerstag werden die endgültigen Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat (Trilog) beginnen.


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