Während der EU-Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche in die nächste Verhandlungsphase geht, hat die Krypto-Industrie eine letzte Chance, die Beschränkungen für selbst gehostete Wallets zu lockern. Auch DeFi und NFTs sollen und die Fuchtel der Verordnung gebracht werden. Das könnte allerdings schwerer werden, als den Regulatoren lieb ist.
- Das letzte Wort über die Handhabung privater Krypto-Wallets bleibt noch aus.
- Das Europäische Parlament möchte kommerzielle Zahlungen privater Krypto-Wallets auf 1.000 € limitieren.
- Kryptowährungen wie Monero, Dash, aber auch Litecoin könnten von dem neuen Gesetz negativ beeinträchtigt werden.
- Warum sich eine Regulierung von DeFi als äußerst schwierig erweisen dürfte.
Private Krypto-Wallets im Fokus der Diskussionen
Für die Krypto-Gesetze in Europa wird es langsam, aber sicher ernst. Den europäischen Gesetzgeber bietet sich dabei eine letzte Chance, ein Verbot von selbst gehosteten Wallets in der EU zu verhindern. Das entsprechende Gesetz unter dem Banner der Bekämpfung der Geldwäsche (Anti Money Laundering = AML) geht diese Woche in die letzte Runde der politischen Verhandlungen.
Drei europäische Institutionen hielten am Donnerstag ihr erstes Treffen des sogenannten Trilogs ab. Bei diesem wird in den kommenden Monaten jede Institution ihren Standpunkt zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche verteidigen können.
Einige in der Krypto-Industrie befürchten, dass die Formulierungen in den Fassungen des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission regulierte Unternehmen davon abhalten könnten, private Wallets anzubieten. Das würde beispielsweise auch auf die beliebte Krypto-Wallet von MetaMask zutreffen.
Doch Krypto-Wallets sind längst nicht alles, was Handlungsbedarf erfordert. Auch die Privatsphäre und Rechte der Krypto-Nutzer stehen hier auf dem Spiel.
Nutzern von Kryptowährungen droht weniger Privatsphäre
Der Text des Europäischen Parlaments wurde nach langen Diskussionen in den letzten Monaten dahingehend abgeändert, dass diejenigen, die selbst gehostete Wallets anbieten, von dem Verbot ausgenommen sind, solange sie nur Softwaredienste anbieten und keine Vermögenswerte verwahren.
Die Verordnung würde es lizenzierten Unternehmen jedoch verbieten, anonyme Konten anzubieten. Anonyme Kryptowährungen, welche die Privatsphäre schützen, könnten im Rahmen der Gesetzgebung ebenfalls verboten werden. Das würde vor allem Monero (XMR), Dash oder sogar Litecoin (LTC) mit seinem MimbleWimble-Upgrade betreffen können.
Ebenfalls nicht unerheblich ist ein neuer Vorschlag, den das Europäische Parlament kürzlich seinem Text hinzugefügt hat. Darin geht es um kommerzielle Zahlungen mit selbst gehosteten Wallets. Das Europäische Parlament scheint der Meinung zu sein, Zahlungen über 1.000 Euro beschränken zu müssen. Alles natürlich nur, um Geldwäsche zu bekämpfen. Was sonst?
Hier soll es allerdings nicht enden. Schließlich eignet sich DeFi und NFTs ebenfalls hervorragend für eine Geldwäsche. Insbesondere für letzteres entspricht das tatsächlich der Wahrheit. Entsprechend soll natürlich auch hier der AML-Rahmen greifen. Es stellt sich nur die Frage, ob das überhaupt möglich ist.
DeFi und NFTs sollen ebenfalls reguliert werden
Die umfassende EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets, die im Juni in Kraft treten soll, weist eine entscheidende Lücke auf. Sie berücksichtigte weder dezentrale Finanzgeschäfte (DeFi) noch NFTs. Die AML-Verordnung beabsichtigt, diese Lücke nun zu schließen und DeFi, NFTs und DAOs unter ihr Dach zu bringen.
Dieses Unterfangen könnte sich allerdings problematischer gestalten, als es den Regulatoren lieb ist. Den Grund dafür stellt die Tatsache dar, dass die Anti-Geldwäsche-Verordnung sich um registrierte Unternehmen dreht. Solche sind allerdings im Bereich von DeFi nur schwer zu finden. Damit bleibt fraglich, inwiefern AML-Gesetze hier greifen können.
Alles im allen zeigen die hier aufgeführten Punkte, dass noch Handlungsbedarf besteht, um Innovationen im europäischen Raum kein Stolperbein zu stellen. Durch die so unbesonnene Art der SEC konnte Europa hier eigentlich bislang punkten. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf könnte dieser Wettbewerbsvorteil allerdings zunichte gemacht werden.